Einrichtungen
Die Genossenschaften, Körperschaften und beteiligten Gesellschaften, in denen die Gemeinde Mitglied ist, um die Interessen der Gemeinschaft bestmöglich zu vertreten.
Genehmigung des Entwurfs für das Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft. Einleitung des Verfahrens nach Artikel 53 des L.G. Nr. 9/2018.
Die Genossenschaften, Körperschaften und beteiligten Gesellschaften, in denen die Gemeinde Mitglied ist, um die Interessen der Gemeinschaft bestmöglich zu vertreten.