Der Gemeindesekretär ist der ranghöchste Beamte der Gemeinde und übernimmt eine zentrale Führungsfunktion. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sowie die Erstellung der dazugehörigen Protokolle. Er überwacht die Umsetzung der Beschlüsse und Maßnahmen gemäß den Richtlinien des Bürgermeisters und sorgt für deren Veröffentlichung und Durchführung. Als Leiter des Personals koordiniert und steuert er die verschiedenen Ämter und Dienste der Gemeindeverwaltung. Er ist verantwortlich für die Sachbearbeitung der Beschlüsse, die Koordination von Antworten auf Anfragen und Anliegen der Gemeinderäte sowie für die Organisation der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter. Darüber hinaus obliegt ihm die Beurkundung von Verträgen und die Führung der entsprechenden Urkundensammlung. Er ist zuständig für Enteignungen und den allgemeinen Liegenschaftsverkehr. Als zentrale Anlaufstelle steht er den Bürgern für allgemeine Anliegen zur Verfügung und übernimmt die Koordination sowie die Verfahrensverantwortung bei öffentlichen Bauvorhaben. Weitere Aufgaben ergeben sich aus den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen, die ihm übertragen werden.