Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), sowie obliegt außerdem dem Amt die Verwaltung der Fraktionen (Eigenverwaltungen der Bürgerlichen Nutzungsrechte).