Bauamt

Das Baumt ist Zuständig für die Genehmigung und Kontrolle privater sowie öffentlicher Bauvorhaben, die Raumordnung und Stadtplanung. Dazu gehören die Ausarbeitung und Umsetzung des Gemeindeentwicklungsplans für Raum und Landschaft sowie die Erstellung und Betreuung von Durchführungsplänen.

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