Diese Rundschreiben der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol erklären die Übergangsbestimmungen für die Ausweisung neuer Baugebiete, Infrastrukturen und die Änderung von Bauvorschriften, bis das Gemeindeentwicklungsprogramm genehmigt ist. Es legt fest, dass neue Baugebiete außerhalb des Ortskerns an bestehende Baugebiete angrenzen müssen, während innerhalb des Ortskerns bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, selbst wenn keine direkte Angrenzung vorliegt. Zudem dürfen Gemeinden nur absolut notwendige und dringende Änderungen am Bauleitplan vornehmen, die mit den Zielen des Landesgesetzes 9/2018 im Einklang stehen und die langfristige Entwicklung der Gemeinde nicht beeinträchtigen.