Verordnung über die Haltung und Führung von Hunden

Die Verordnung regelt Hundehaltung und -führung zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt

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Veröffentlichungsdatum

29.12.2009

Beschreibung

Die Gemeinde Truden im Naturpark hat eine Verordnung erlassen, die die Haltung und Führung von Hunden im Gemeindegebiet regelt, um Tier und Umwelt zu schützen und ein korrektes Miteinander zu fördern. Hundebesitzer sind stets für das Wohlergehen und die Kontrolle ihrer Tiere verantwortlich und haften für verursachte Schäden. Die Verordnung legt Verhaltensregeln fest, wie beispielsweise die Pflicht, Hinterlassenschaften zu entfernen, und sieht bei Verstößen Geldstrafen vor.

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Veröffentlichungsdatum

29.12.2009

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 10:48 Uhr

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