Gemeindeverordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde

Die Verordnung regelt die Zwangseintreibung von ausstehenden Einnahmen der Gemeinde

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Veröffentlichungsdatum

03.12.2019

Beschreibung

Diese Verordnung der Gemeinde Truden im Naturpark regelt die Zwangseintreibung von ausstehenden Einnahmen der Gemeinde und anderer damit verbundener Körperschaften. Sie legt die genauen Verfahren fest, wie nicht gezahlte Abgaben und Gebühren von Bürgern oder Unternehmen eingefordert werden können. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Gemeinde ihre Einnahmen effektiv eintreiben kann, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

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Veröffentlichungsdatum

03.12.2019

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 17:17 Uhr

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