Rangordnung für die Zuweisung einer Mietwohnung des sozialen Wohnbaus

Sozialer Wohnbau

Veröffentlichungsdatum:

02.10.2025

Lesedauer

< 1 Minute

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Beschreibung

Rangordnung für die Zuweisung einer Mietwohnung des sozialen Wohnbaus 

Gemäß Art. 32 des D.LH Nr. 27/23 wird am 01.10.2025 die aktualisierte Rangordnung veröffentlicht. Die Gesuchsteller können ihre Position in der Rangordnung mittels der ihnen zugewiesenen Gesuchnummer finden. Der Namen des Gesuchstellers scheint nicht auf. 
Die Gesuchnummer ist im Schreiben über die Mitteilung der Zuweisung der Punkte mitgeteilt worden.  

https://www.wobi.bz.it/de/rangordnung

SÄMTLICHE WEITERE INFORMATIONEN UND VORLAGEN sind auf unserer Homepage unter dem Link https://www.wobi.bz.it/de/dienste/wohnungsgesuche.asp veröffentlicht.   

Kontakt

Bauamt

KÖCKNSCHMIEDGASSE 1, 39040 TRUDEN IM NATURPARK+39 0471 869692info@gemeinde.truden.bz.it

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Zuletzt aktualisiert: 16.10.2025, 16:09 Uhr

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