Die Gemeindeaufenthaltsabgabe (auch Ortstaxe oder Localtax genannt) ab dem 1. Jänner 2014 pro Person und Übernachtung von allen Personen, die im Gemeindegebiet in den Beherbergungsbetrieben übernachten, geschuldet.
Die Ortstaxe unterliegt nicht der Mehrwertsteuer, wird bei der Abreise fällig und muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
Die Abgabe ist pro Person und Übernachtung geschuldet und beträgt, mit Beginn 01.01.2024: 3,00 Euro in Betrieben mit vier Sternen, vier Sternen superior und fünf Sternen, 2,50 Euro in Betrieben mit drei Sternen und drei Sternen superior und 2,00 Euro in allen anderen Beherbergungsbetrieben.
Weitere Details finden Sie in der entsprechenden Verordnung.
Erhöhung der Gemeindeaufenthaltsabgabe mit Beginn 01.01.2024.